Die Kosten für einen Kfz-Gutachter sowie Rechtsanwalt werden von der gegnerischen Versicherung übernommen!
•Darüber hinaus, schreibt der Gesetzgeber Ihnen nicht vor wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen müssen. Demnach kann bei einem Haftpflichtschaden die Versicherung auch dieses nicht festlegen. Sie haben die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt.
•Ebenfalls haben Sie den Anspruch auf einen Mietwagen, während der Dauer der Reparaturzeit oder während der Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs oder auf eine Nutzungsausfallentschädigung.
•Bei bestimmten Fällen haben Sie auch die Möglichkeit, dass das Fahrzeug bis 130 % vom ermittelten Wiederbeschaffungswert repariert (Opfergrenze) werden kann.