Unsere AGB`s

Kfz-Sachverständigenbüro Tokay

  • 1. Geltung der Bedingungen Die Erstellung eines Gutachtens vom Anspruchsteller für einen Schaden oder eine Bewertung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
  • 2. Auftragserteilung Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, aber auch Telekommunikationstechniken möglich.

Alle schriftlich erteilten Aufträge gelten als verbindlich. Der Anspruchsteller hat dem Sachverständigen alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der Anspruchsteller hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom Anspruchsteller zu benennen und vom Sachverständigen schriftlich festzuhalten. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Anspruchsteller oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Sachverständigen.

  • 3. Vollmacht Der Anspruchsteller legitimiert dem Sachverständigen zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
  • 4. Zahlungsbedingungen Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, wird das Sachverständigenhonorar nach der JVEG Honorartabelle Abgerechnet. Die Gutachten- und Rechnungserstellung ist unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Abholung oder Post.

Bei Bewertungen wird bei Übergabe sofort und ausschließlich in bar bezahlt. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

  • 5. Sachverständigenhonorar Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten Brutto wie Netto zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste –auch für Fahrzeugbewertungen- findet sich unterhalb der AGB.

Alle Rechnung werden nach §19 Abs. 1 USTG Abgerechnet 

In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden. Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden erhöhten Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet. Im Falle einer Rechnungsprüfung erklärt sich der Anspruchsteller damit einverstanden, dass der Sachverständigen diese an die Versicherung abgibt. Die gefertigten Fotografien werden mit € 6,00 pro Stück berechnet.

 

Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet.

  • 6. Differenzvergütungsklausel Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken – entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger – so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem unten angegebenen Honorar.
  • 7. Stornierung Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 150,00 berechnet, und sind unmittelbar fällig. Nach Abschluss der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.
  • 8. Gutachtenerstellung Der Anspruchsteller erhält ein Duplikat des Gutachtens, das Original wird der Versicherung übermittelt. Die Anwaltliche Vertretung und ggf. Das Gericht erhalten ein weiteres Duplikat. Die Unterlagen verbleiben beim Sachverständigen. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden.
  • 9. Gutachtenversand Der Anspruchsteller trägt das Risiko beim Versand des Gutachtens an ihn oder auf Wunsch an Dritte.
  • 10. Haftung Der Sachverständiger ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
  • 11. Anwendbares Recht Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Anspruchsteller und Sachverständiger gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • 12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz.-Sachverständigenbüro Tokay in Hamburg. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.



Zusatz bei Kfz-Bewertungen: Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Zweirädern ist der Auftraggeber verpflichtet dem Kfz-Sachverständigenbüro Tokay vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug mitzuteilen.

Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind – soweit vorhanden – vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb von zwei Wochen an das Kfz-Sachverständigenbüro Tokay einzureichen.